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Sprachschule Quito - Ecuador

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Buchung der Sprachreise

Bitte verwenden Sie das Online-Anmeldeformular zur Buchung Ihrer Sprachreise. Ihre Reisebuchung wird erst verbindlich, wenn Sie von Academia eine Anmeldebestätigung erhalten haben. Diese erhalten Sie in der Regel innerhalb kürzester Zeit.

Bezahlung des Reisepreises

Nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung und des Reisepreis-Sicherungsscheins ist pro Teilnehmer eine Anzahlung von 10 Prozent des Preises (maximal 250 Euro) zu leisten. Die Restzahlung in Höhe von 90 Prozent des Preises ist drei Wochen vor Reiseantritt fällig. Bitte überweisen Sie beide Beträge auf das Konto von Academia Kolumbus in Deutschland. (Kontoinformationen erhalten Sie auf der Rechnung)

Gerät der Teilnehmer mit der Anzahlung und/oder der Restzahlung in Verzug, ist die Academia Columbus nach vorheriger Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Leistungen

Die auf der Website genannten Angaben sind für Academia Columbus bindend, An Feiertagen des Gastlandes fällt der Unterricht ersatzlos aus.

Rücktritt des Teilnehmers

Sie können jederzeit können ohne Angabe von Gründen von Ihrer Sprachreise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen, Ihren Rücktritt schriftlich an uns zu erklären. Tritt ein Teilnehmer bis zu vier Wochen vor seinem Kursbeginn zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Prozent des Reisepreises erhoben. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von zwei bis vier Wochen vor Kursbeginn, werden 25 Prozent des Reisepreises als Bearbeitungsgebühr verlangt. Tritt der Teilnehmer weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn zurück, beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 Prozent des Reisepreises. Bei Nichtantritt einer Sprachreise beträgt die Stornopauschale 100 Prozent. Nutzt ein Schüler gebuchte Leistungen nicht, werden dafür gezahlte Gebühren nicht erstattet. Der Teilnehmer hat das Recht, den Nachweis zu führen, dass die dem Veranstalter tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind.

Beschränkte Haftung des Veranstalters

Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz, die keine Körperschäden sind, ist auf Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt wurde. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und auch als Fremdleistungen aufgeführt werden, haftet der Veranstalter nicht.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Sämtliche aufgrund von Leistungsstörungen in Betracht kommenden Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im Interesse des Kunden schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Teilnehmer Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden daran gehindert war, die Frist einzuhalten.

 



  
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